Horasreich
| Rang | Anrede |
|---|---|
| Horas | Eure Imperiale Majestät |
| Seekönig | Eure Seekönigliche Majestät |
| alle anderen Hochadligen | Comto / Comtessa |
| alle Niederadligen | Signor / Signora |
Ist jemand adlig geboren, so bleibt diese Person ein Leben lang adlig – selbst wenn sie durch Heirat oder gesellschaftlichen Abstieg keine Macht oder Funktion mehr hat.
Adlig geborene Personen werden somit üblicherweise gesellschaftlich weiter als Adlige behandelt, auch wenn:
- sie nicht regieren
- sie in Armut leben
- sie keine Ehe mit einer anderen adligen Person vorweisen können
Familienmitglieder gelten als Adlige 'ehrenhalber' und gehören auf Lebenszeit dem Stand des Titelträgers an. Sie sind also formell Signori beziehungsweise Comti, ohne die vollen Privilegien zu besitzen oder tatsächliche Herrschaft auszuüben. Wer etwa den Ehemann der Gräfin von Bethana als "Grafen" betitelt, tut dies allein aus besonderer Höflichkeit – treffend wäre "Comto". Sollten Adlige ehrenhalber nicht zeit ihres Lebens einen substantiellen Adelstitel erwerben oder standesgemäß heiraten, gelten ihre eigenen Ehepartner und Kinder nicht als Adlige, sondern als Bürgerliche.
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Die meisten Adligen tragen keinen Lehenstitel nach klassischem Vorbild; erst ab dem Rang eines Barons aufwärts spricht man von einem "[Adelstitel] von [Name des Lehens]". Es gibt also einen "Baron von Tikalen", aber keinen "Cavalliere von Pertakis" oder "Esquirio von Arbalonia" (allenfalls auf der Gauklerbühne).
Mittelreich
| Rang | Anrede |
|---|---|
| Kaiser | Eure (Kaiserliche) Majestät |
| König | Eure (Königliche) Majestät |
| Herzog | Eure Hoheit |
| Fürst | Euer Durchlaucht |
| Markgraf | Euer Erlaucht |
| Graf | Euer Hochwohlgeboren |
| Baron | Euer Hochgeboren |
| Junker | Euer Wohlgeboren |
| Edle | Euer Wohlgeboren |
| Ritter | Hohe Dame / Hoher Herr |
Im Frieden von Weidleth (1020 BF) zwischen dem Mittelreich und dem Horasreich wurde folgendes festgelegt: "Die Titulaturen und Reverenzen, die ein Adliger im einen Reich genieße, mögen ihm auch im anderen zuteil sein, sofern es nicht wider die guten Sitten oder ein geschriebenes Gesetz geht."
Würdenträger
| Rang | Anrede |
|---|---|
| Tempelvorsteher | Euer Hochwürden |
| Geweihter | Euer Gnaden |
| Leiter einer Magierakademie | Spektabilität |
| Lehrkraft einer Magierakademie | Magister / Magistra |
| Magier | Gelehrter Herr / Gelehrte Dame |
| Handwerksmeister | Meister / Meisterin |
| Könige anderer Reiche | Euer Majestät |
| Patriarch von Al'Anfa (weltlich) | Euer Hoheit |
| Schelm | Euer Merkwürden |